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  AGB des ( für Gastgeber )


Wenn das Schild "" und das Schild mit den AGB gut sichtbar an der Eingangstür angebracht sind, stellt der Gastgeber dem kostenfrei seine Räumlichkeiten zur Verfügung (geschlossene Gesellschaft).

Er behält sich jedoch das absolute Hausrecht vor.

Der Gastgeber bewirtet ganz nach seinen Interessen die Mitglieder des .

Der distanziert sich von allen Geschäften des Gastgebers und kann nicht für dessen Handeln haftbar gemacht werden.

Der Gastgeber stellt sicher, dass alle seine Gäste Mitglied im sind, wenn er das Schild des an der Einganstür angebracht hat.

Der Gastgeber gestattet den Mitgliedern des das Rauchen in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten.

AGB der Firma We.St. Karten und Schilderverleih

Die Schilder mit den AGB und das Gastgeberschild erhält jeder Gastgeber für eine jährliche Miete in Höhe von 50,00 € von der Firma We.St. Karten und Schilderverleih.

Der Gastgeber bekommt einen Euro Bearbeitungsgebühr für jedes neu gewonnene Mitglied im von der Firma We.St. Karten und Schilderverleih.

Der Mietbetrag von vier Euro pro Mitgliederkarte muss immer im Voraus bezahlt werden, jedoch wird ein Euro Bearbeitungsgebühr für den Gastgeber in der Rechnung schon abgezogen.

Sprich der Gastgeber Zahlt drei Euro und muss die Karte für vier Euro weiter geben.

Die erste Miete muss vor Erhalt der Schilder auf unserem Konto eingegangen sein. Die folgenden Mieten sind jeweils in den ersten 14 Tagen eines jeden neuen Jahres zu entrichten.

Der Mietvertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Jahresende schriftlich gekündigt wird.

Die Schilder müssen nach Kündigung, bis spätestens Jahresende des laufenden Jahres, an die Firma We.St. Karten und Schilderverleih zurück gesandt werden.

Bei Kündigung ist keine Mietkostenrückerstattung möglich.

Bei Verlust oder Beschädigung der Schilder durch Dritte ist der Gastgeber verpflichtet Anzeige zu erstatten und den entstandenen Schaden zu begleichen.

Bei Verlust oder Beschädigung durch den Gastgeber haftet er selbst für den entstandenen Schaden.

Das Gastgeberschild und das Schild mit den AGB bleiben im Besitz der Firma We.St. Karten und Schilderverleih.

Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer.

    AGB des ( für Mitglieder )


Der ist ein Zusammenschluss von Menschen die sich gemeinsam zum Rauchen treffen sowohl aktiv wie auch passiv.

Jedes Mitglied ist damit einverstanden das in den vom Gastgeber zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten geraucht wird.

Der wird uneingeschränkt vom Clubpräsidenten geführt.

Die Mitglieder haben kein Anrecht auf eventuelle Einnahmen des .

Jedes Mitglied muss mindestens 18 Jahre alt sein um aktiv am Rauchen teilnehmen zu dürfen (Jugendschutz!!!).

Jedes neue Mitglied mietet eine Mitgliederkarte bei der Firma We.St. Karten und Schilderverleih für einen einmaligen Betrag von vier Euro.

Die Mitgliederkarte muss auf der Rückseite unterschrieben werden und ist nicht übertragbar.

Es dürfen keine Mitgliedsbeiträge oder sonstige Leistungen erbracht werden.

Die Mitglieder akzeptieren uneingeschränkt, beim Eintritt in den die AGB.

AGB der Firma We.St. Karten und Schilderverleih

Die Mietkosten für eine Karte betragen einmalig vier Euro für die Miete auf Lebzeit.

Die Mitgliederkarte ist nicht übertragbar.

Die Mitgliederkarte ist nur mit Unterschrift auf der Rückseite gültig.

Die Mitgliederkarte bleibt im Besitz der Firma We.St. Karten und Schilderverleih.

Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer.


Mit Gruß an alle Mitglieder des



Clubpräsident